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Geschrieben von mkkcs am 20.03.2006 um 14:39:

Fragezeichen Impressumspflicht ?

Hallo,

Das Thema wird oft und nur zu genüge in vielen Foren besprochen und es gibt immer geteilte Meinungen dazu.

Aber ich würde es nach der Gesetzeslage einfach defineren!

Jede/s Homepage / Board hat ein Impressum zu führen.

Nur die Richtung die Eingeschlagen wird ist demnach auch das Impressum zu füllen.

Hier die privaten Anforderungen:

Zitat:
Auszug aus dem Teledienstgesetzt
§ 6

Allgemeine Informationspflichten


Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,



d.h.

Du mußt eine natürliche Person, deren Anschrift, die Telefonnummer und eine Email-Adresse angeben.

für den Gewerbetreibene sind dann noch ein paar Angaben zusätzlich zu machen!

wie zum Beispiel:


Quelle: -> Gesetz über die Nutzung von Telediensten

Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung, in Einzelfällen rate ich dazu Sie konsultieren ein Fachrechtsanwalt Ihres Vertrauen.


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